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Literatur

Reicht nicht

Der Roman »Innerstädtischer Tod« von Christoph Peters darf weiter erscheinen. Das Landgericht Hamburg wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Berliner Galeristen-Ehepaars König gegen das Buch am Dienstag zurück. Damit scheiterte das Paar mit seinem Versuch, dem Luchterhand-Literaturverlag eine Verbreitung des Werks oder einzelner Passagen daraus einstweilen zu untersagen. Es kündigte an, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Zwar geht die Kammer davon aus, dass Johann und Lena König aufgrund der in der Antragsschrift geschilderten Übereinstimmungen zwischen ihnen und den Romanfiguren Konrad und Eva-Kristin Raspe jedenfalls für einen Teil des Leserkreises erkennbar sind. »Allein dies reicht indes für die Annahme einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht aus«, heißt es in der Entscheidung. Die vorzunehmende Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Antragsteller und der Kunstfreiheit falle daher zugunsten letzterer aus. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.02.2025, Seite 10, Feuilleton

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