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BGH: Ärzte müssen Patienten aufklären
Karlsruhe. Bei der Aufklärung über die Risiken medizinischer Eingriffe dürfen Ärzte ihre Patienten nicht allein mit Papier abspeisen. »Es muss jedenfalls der für die selbstbestimmte Entscheidung notwendige Inhalt mündlich mitgeteilt werden«, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil klar. Zwar müssten Risiken nicht »exakt medizinisch« beschrieben werden, Patienten aber »eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren« bekommen. (AFP/jW)
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