-
17.01.20251 Leserbrief
- → Inland
Vor Magdeburger Anschlag: 110 Vorgänge zum Täter
Berlin. Knapp vier Wochen nach dem Anschlag von Magdeburg wird immer deutlicher, dass deutsche Sicherheitsbehörden über Jahre hinweg mit dem späteren Attentäter befasst waren. Auf 16 Seiten listet eine auf den 13. Januar datierte und als Verschlusssache eingestufte Chronologie, die dpa am Donnerstag vorlag, insgesamt 110 Vorfälle auf. Der Bericht stammt aus dem Bundesinnenministerium. Er zeigt, dass die Zahl der Behördenvorgänge rund um den aus Saudi-Arabien stammenden Taleb A. vor dessen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt deutlich höher lag als bislang bekannt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) informierte am Donnerstag erneut hinter verschlossenen Türen den Innenausschuss des Bundestages über die Ermittlungen. Zugegen waren dabei wieder BND-Chef Bruno Kahl, Sinan Selen, der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, und BKA-Präsident Holger Münch. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
-
Onlineabonnent*in Heinrich H. aus Stadum 16. Jan. 2025 um 23:53 UhrWas soll das Geschwafel über Erkenntnisse über einen späteren Täter? Veranstaltungen der Art von Magdeburg können gegen Anschläge der Art von Magdeburg gesichert werden. Ein nicht-pathologischer Täter kann einen solchen Anschlag unbemerkt vorbereiten, was dann? Bei Betrachtung der Vorgänge in Berlin und Magdeburg drängt sich die Vermutung auf, der Wahnsinn könnte Methode haben. So weit ich mich erinnere, war zu Amri damals zu hören, amerikanische Kreise hätten darauf gedrängt, ihn nicht beizeiten aus dem Verkehr zu ziehen, weil er zu weiteren terroristischen Kreisen führen könnte. Dicke Betonkötze hätten auch damals schon geschützt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!