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06.11.2004

G wie Gröger – jW verteidigt Pressefreiheit

Berliner Kammergericht: Eigentümer der Gedenkstätte Ziegenhals darf namentlich genannt werden

Der Mann heißt Gerd Gröger: Der Name des Eigentümers der Gedenkstätte Ziegenhals darf in den Medien genannt werden. Das entschied der 9. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts am Freitag, nachdem die Tageszeitung junge Welt (Verlag 8. Mai) Berufung gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts eingelegt hatte. Die Vorinstanz entschied, daß der Name Grögers nicht genannt werden dürfe. Gröger hatte die Thälmann-Gedenkstätte Ziegenhals zu günstigen Bedingungen ersteigert ...

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