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02.01.2025
Arbeitsmarktpolitik

Almosen für Niedriglöhner

BRD: Minierhöhung beim Mindestlohn in Kraft getreten. Anhebung der Lohnuntergrenze bleibt im EU-Vergleich niedrig

Von Sebastian Edinger
Zum Jahreswechsel trat die zweite Stufe der Mitte 2023 von der Mindestlohnkommission beschlossenen Anhebung der Lohnuntergrenze in Kraft. Zehn Jahre nach seiner Einführung verliert der deutsche Mindestlohn dabei jedoch immer mehr an Bedeutung: Wie schon im Vorjahr beträgt die Erhöhung bloß 41 Cent pro Arbeitsstunde auf jetzt 12,82 Euro. Dies bedeutet einen Zuwachs um 3,3 Prozent, während die Lohnuntergrenzen im EU-Durchschnitt laut dem WSI-Mindestlohnbericht angesic...

Artikel-Länge: 3904 Zeichen

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