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Bundestag regelt Öffentlichkeitsarbeit neu

Berlin. Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat der Bundestag neu geregelt, wie die Fraktionen ihre Mittel für Öffentlichkeitsarbeit verwenden dürfen. Damit soll auch eine Zweckentfremdung von Fraktionsmitteln für den Wahlkampf verhindert werden. Der Bundesrechnungshof hatte Anfang 2021 das Fehlen klarer Regeln zur Verwendung der Millionenbeträge für die Fraktionen moniert. Unklar sei insbesondere, wie eine zulässige Unterrichtung der Öffentlichkeit von einer unzulässigen Parteiwerbung abzugrenzen sei. Am Donnerstag stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU und FDP einem Gesetzentwurf zu, in dem nicht nur die Information über parlamentarische Vorgänge, sondern auch die Vermittlung allgemeiner politischer Standpunkte und der »Dialog mit Bürgern« als Öffentlichkeitsarbeit definiert werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.12.2024, Seite 4, Inland

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