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19.12.2024
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Risiko Urlaub
Wertvolle Originale von Heinrich Heine (1797–1856) und Robert Schumann (1810–1856) ungesichert in einem nicht klimatisierten Aufzugsraum: Den Archivar des Düsseldorfer Heinrich-Heine-Instituts kostet das nun den Job. Nachdem die unsachgemäße Lagerung von mehr als 1.800 Originalen im städtischen Heinrich-Heine-Institut bekannt wurde, hatte die Stadt den Archivar fristlos entlassen. Der hatte argumentiert, die Zwischenlagerung in dem Raum sei allseits bekannt und akzeptiert gewesen. Schäden, die die Stadt geltend gemacht hatte, seien nicht durch die Lagerung verursacht.
Das Arbeitsgericht befand: Nach so langer Beschäftigungsdauer von 20 Jahren wäre eine Abmahnung das richtige Mittel gewesen. Doch das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf sah die Sache in zweiter Instanz jetzt anders: Die vorsätzliche falsche Lagerung rechtfertige die Kündigung. In einem Vergleich wurde die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt, der der 60jährige damit zustimmte. Im Gegenzug verzichtet die Stadt auf Schadenersatzforderungen.
Durch die unsachgemäße Lagerung seien unter anderem von Schimmel befallene Objekte mit restaurierten Originalen vermischt und letztere so kontaminiert worden. Die Missstände waren vor gut einem Jahr während eines Urlaubs des Archivars aufgefallen. Kollegen fanden in einem Aufzugsvorraum zwei nicht abgeschlossene Stahlschränke mit einer Vielzahl von Originaldokumenten, unter anderem von Heinrich Heine, Felix Mendelssohn-Bartholdy und Robert Schuman. Es gab keine spezielle Klimatisierung und keine Alarmsicherung des Raumes. (dpa/jW)
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