Zum Inhalt der Seite
E-Scooter

Ein Herz für Lord Helmchen

In Italien sorgt eine neue Helmpflicht für Elektrotretroller für Ärger. In Großstädten wie Rom, Florenz und Mailand wurden mit Beginn der Regelung am Wochenende die ersten Bußgelder verhängt. Wer auf dem E-Scooter ohne Helm angehalten wird, muss 50 Euro zahlen. Viele Fahrer beklagten sich, darüber nicht informiert worden zu sein, insbesondere ausländische Touristen. Die Verleiher sorgen sich um ihr Geschäftsmodell.

Die Helmpflicht gehört zu einer Reihe von Maßnahmen, mit denen die rechte Regierung die hohe Zahl von mehr als 3.000 Verkehrstoten pro Jahr senken will. Dazu wurde auch das Bußgeld fürs Telefonieren am Steuer drastisch erhöht, auf 250 Euro Minimum. E-Scooter, die vor allem an touristischen Orten verbreitet sind, müssen jetzt auch ein Nummernschild haben. Bisher gab es nur für Minderjährige eine Helmpflicht.

Einige Vermieter haben es bereits für unmöglich erklärt, die Roller mit Helm auszustatten. Der Dott-Manager Andrea Giaretta sagte: »Wo sollen wir den anbringen?« Er hielt der Regierung vor, mit »völlig ideologischen Vorschriften« die Branche zu gefährden. In Italien gibt es mehr als 50.000 Elektrotretroller. Vergangenes Jahr kamen 21 Menschen bei Unfällen damit ums Leben. Verkehrsminister Matteo Salvini von der rechten Lega sieht in den neuen Regelungen einen Kampf gegen den »Dschungel auf den Straßen«.

Auch in anderen Ländern sorgen E-Scooter immer wieder für Ärger, weil Fahrer rücksichtslos auf Bürgersteigen unterwegs sind. Zudem werden die Roller häufig nicht ordentlich geparkt, sondern einfach irgendwo abgestellt oder auf dem Boden liegengelassen. In Paris und Madrid ist der Verleih sogar verboten. In Deutschland gibt es für Elektrotretroller keine Helmpflicht. Man braucht auch keinen Führerschein, muss aber mindestens 14 Jahre alt sein. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 17.12.2024, Seite 10, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!