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Wahlkreise müssen neu geordnet werden

Bückeburg. Niedersachsens Landtag muss den Zuschnitt der Wahlkreise bis zur nächsten Landtagswahl 2027 neu ordnen. Das hat der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg entschieden. Die Beschwerde, die Landtagswahl 2022 sei deshalb ungültig, wies das Verfassungsgericht jedoch zurück. Bei der Wahl am 9. Oktober 2022 lag die durchschnittliche Zahl der Wahlberechtigten je Wahlkreis bei 69.710. Im Wahlkreis Lüneburg-Land lag sie um 25 Prozent niedriger, im Wahlkreis Aurich dagegen um 26 Prozent darüber. In 30 weiteren Wahlkreisen lag die Abweichung bei mehr als 15 Prozent. Auch der regionalen Verteilung der Wahlberechtigten werde die bisherige Einteilung nicht gerecht, monierte der Strafgerichtshof. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.12.2024, Seite 4, Inland

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