Pst, Feind wählt mit!
Von Arnold SchölzelBei der für den 23. Februar geplanten Bundestagswahl droht ein falsches Ergebnis. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) warnt daher in einer am Freitag veröffentlichten Analyse vor einer »Gefährdung der Bundestagswahl durch unzulässige ausländische Einflussnahme«. Offenbar geht der Inlandsgeheimdienst davon aus, dass auch zulässige ausländische Einflussnahme möglich ist.
Die online veröffentlichte BfV-Einschätzung enthält eine Warnung vor nachrichtendienstlichen Schandtaten, mit denen deutsche Wähler fehlorientiert werden sollen: »Einzukalkulieren sind Aktionen der Desinformation und Diskreditierung, Cyberangriffe sowie Spionage und Sabotage.« Sie zielten »darauf ab, im Verborgenen und unter Vortäuschung falscher Tatsachen Einfluss auf Entscheidungs- und Funktionsträger in anderen Staaten auszuüben, aber auch in den freien Meinungs- und Willensbildungsprozess einzuwirken«. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Stabilität und Integrität der Institutionen solle geschwächt werden. Letztlich schrumpft das BfV allerdings die unbestimmte Mehrzahl »fremde Mächte« zur Einzahl: »Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat Russland das wohl größte und naheliegendste Interesse, die Wahl im eigenen Sinne zu beeinflussen.« Nach dieser Vermutung über Moskaus Neigung zu einem der Kanzlerkandidaten – Friedrich Merz (CDU/CSU), Olaf Scholz (SPD) oder Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) – lenkt die Behörde plötzlich von Russland ab: »Aber auch weitere Akteure behält das BfV im Blick, um Ambitionen zur Einflussnahme im Umfeld der Bundestagswahl frühestmöglich zu erkennen und entsprechenden Aktivitäten vorzubeugen.«
Die Wahlgefährder sind jedoch sehr aktiv und kaum zu fassen, was laut BfV zu einer »sich in den letzten Jahren dynamisch ändernden Gefährdungslage bei Spionage, nachrichtendienstlichen Cyberangriffen, Sabotage, Desinformation, Einflussnahme und Sanktionsumgehungen« geführt habe. Deswegen habe sich das BfV »in enger Zusammenarbeit mit anderen Landes- und Bundesbehörden sowie im Austausch mit internationalen Partnern auf den Schutz der Wahl vorbereitet und eine Taskforce aufgestellt«.
Die »Truppe« kümmert sich um die Gültigkeit der Wahl. Denn einhergehend mit seinem Angriffskrieg habe »Russland seit 2022 die Verbreitung (pro)russischer und antiwestlicher Narrative offensiv ausgebaut und spricht selbst davon, in einem ›Informationskrieg‹ zu stehen«. Immer wieder bespielte Themen seien »die Eskalationsdominanz Russlands, vermeintliche ›Russophobie‹, Fragen von Energie und Wirtschaftslage, Falschbehauptungen zur Ukraine sowie Attacken auf Politik und Personen der Bundesregierung und des Parlaments«.
Auf welche Weise das BfV zusammen mit seinen in- und ausländischen »Partnern« herausbekommt, welche Wähler auf all das reinfallen, wird in dem Dokument nicht erläutert. Allerdings gibt es einen Fingerzeig: »Das BfV ist für Hinweise im Zusammenhang mit unzulässiger ausländischer Einflussnahme im Umfeld der Bundestagswahl 2025 über das Hinweistelefon gegen Extremismus, Terrorismus und Spionage zu erreichen.« Die Nummern: 0 228/99 79 26 00-0, 0 30/18 79 26 00-0. Per E-Mail: hinweise@bfv.bund.de. Diese Wahl muss gültig bleiben: Anrufen!
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Leserbrief von Onlineabonnent/in Jens D. aus Chemnitz (30. November 2024 um 17:55 Uhr)Als ob westliche Milliardäre, die haufenweise Medienkonzerne innehaben und deshalb kontrollieren, die öffentliche Meinung nicht richtungsweisend beeinflussen würden. In den USA dürfen sie die Wahlen sogar direkt finanzieren. Es ist unbedeutend, aus welchem Land Lügen, Halbwahrheiten, Informationsunterschlagung, Kriegshetze und Feindbildung der Imperialisten kommen. Das arbeitende Volk hat mit Ausbeutern und Kriegstreibern, egal wo sie wohnen, nichts zu gewinnen. Alle Wahlen unter kapitalistischen Verhältnissen müssten ungültig sein. Nur in einer durchweg kooperativ organisierten Gesellschaft kann es wahrhaft freie Meinungsbildung und Wahlen geben.
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Leserbrief von Onlineabonnent/in Oliver S. aus Hundsbach (29. November 2024 um 22:39 Uhr)Was soll das heißen? Dass die normative Kraft des Faktischen keine Gültigkeit mehr haben soll? Der Ami seit jeher gut, der Russe (schon wieder) böse! Wohnung kalt und die Zartbitter Schokolade kann sich auch kein Schwein mehr leisten. Haben die etwa Angst, dass sich die materiellen und sonstigen Realitäten auf die Wahlergebnisse niederschlagen? Was ist, wenn die FDP unter fünf Prozent bleibt oder die DKP mehr als 0,1 Prozent der Stimmen kriegt? Gibt es dann Neuwahlen oder treten die Notstandsgesetze in Kraft?
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Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich H. aus Stadum (29. November 2024 um 22:36 Uhr)Vorschlag: Das BfV wählt eine nichtrepräsentive Gruppe als WählerInnen aus. Das Wahlergebnis wird vor der Wahl bekannt gegeben, jede WählerIn darf einen vorausgefüllten Wahlschein entgegennehmen und unverzüglich abgeben. Wenn der neue Kanzler González heißt, ist etwas schiefgegangen.
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