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22.11.2024
Obdachlosigkeit

»Das Urteil bezieht sich nur auf diesen Kläger«

Berlin: Gericht urteilt zugunsten eines zuvor obdachlosen Bewohners in der Habersaathstraße. Ein Gespräch mit Valentina Hauser

Interview: Gitta Düperthal
Im Räumungsprozess gegen einen ehemals wohnungslosen Bewohner, der in dem vor drei Jahren besetzten Haus in der Habersaathstrasse im Berliner Bezirk Mitte lebt, urteilte das Landgericht Berlin am Dienstag: Er kann zunächst bleiben. Was genau hat das Gericht entschieden? Das Gericht urteilte, es sei kein mietähnliches Verhältnis, aber eine Art Nutzungsrecht zustande gekommen. Deshalb kann er in seiner Wohnung bleiben – so lange bis der letzte der neun Bestandsmieter ...

Artikel-Länge: 4171 Zeichen

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