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Urteil gegen Weimarer Richter rechtskräftig

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung nach einem Verbot von Corona-Maßnahmen an zwei Weimarer Schulen bestätigt. Die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt wurde als unbegründet verworfen, verkündete der Zweite Strafsenat am Mittwoch. Der Familienrichter hatte im April 2021 eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der es den Leitungen und Lehrkräften von zwei Schulen untersagt wurde, einzelne Infektionsschutzmaßnahmen gegenüber den Kindern durchzusetzen. Die Entscheidung hatte der Richter nach Ansicht des Erfurter Landgerichts »voreingenommen« gefällt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.11.2024, Seite 2, Inland

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