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Geheimdienst darf Südwest-AfD beobachten

Mannheim. Der Ableger des deutschen Inlandsgeheimdienstes in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Dies hat der dortige Verwaltungsgerichtshof entschieden. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt »im Phänomenbereich Rechtsextremismus« erklärt und dies publik gemacht. Die AfD hatte Klage erhoben, die das Verwaltungsgericht Stuttgart zurückwies. Dieses Urteil wurde nun bestätigt. Weil Mitglieder der AfD für »einen ethnischen Volksbegriff« einträten, gebe es Anhaltspunkte für »verfassungsfeindliche Bestrebungen«, heißt es in der Begründung. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.11.2024, Seite 4, Inland

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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