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08.11.2024
Anlasslose Überwachung

Teilweise verfassungswidrig

Karlsruhe schränkt Befugnisse von Auslandsgeheimdienst BND zur Massenüberwachung ein

Von Kristian Stemmler
Als »Erfolg für die Privatsphäre« haben die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Amnesty International den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag genannt, mit dem Befugnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND eingeschränkt werden. Karlsruhe erklärte die Befugnis zur anlasslosen Überwachung der Kommunikation zwischen Menschen im Inland mit Menschen im Ausland zur Bekämpfung von Cybergefahren für verfassungswidrig. Damit gab das Gericht der...

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