22.10.2004
PKK bleibt für BRD-Justiz »kriminelle Vereinigung«
Bundesgerichtshof traf neue Grundsatzentscheidung
Von Nick Brauns
Die Führungskader der Kurdischen Arbeiterpartei PKK und ihrer Nachfolgeorganisation Kongra-Gel bleiben eine »kriminelle Vereinigung« nach Paragraph 129. Das entschied der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe am Donnerstag bei einer Grundsatzentscheidung im Rahmen eines Revisionsverfahrens. Der Gewaltverzicht der PKK-Führung vom Januar 2000 ändere daran nichts. »Nach wie vor planen die Führungskader zur Erreichung ihrer Ziele wie die Befreiung Kurdistan...
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