Zum Inhalt der Seite
22.10.2004

PKK bleibt für BRD-Justiz »kriminelle Vereinigung«

Bundesgerichtshof traf neue Grundsatzentscheidung

Von Nick Brauns
Die Führungskader der Kurdischen Arbeiterpartei PKK und ihrer Nachfolgeorganisation Kongra-Gel bleiben eine »kriminelle Vereinigung« nach Paragraph 129. Das entschied der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe am Donnerstag bei einer Grundsatzentscheidung im Rahmen eines Revisionsverfahrens. Der Gewaltverzicht der PKK-Führung vom Januar 2000 ändere daran nichts. »Nach wie vor planen die Führungskader zur Erreichung ihrer Ziele wie die Befreiung Kurdistan...

Artikel-Länge: 1739 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

58,90 Euro/Monat Soli: 75,90, ermäßigt: 39,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

32,90 Euro/Monat Soli: 45,90, ermäßigt: 20,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

58,90 Euro/Monat Soli: 75,90, ermäßigt: 39,90

+++ No War On Cuba! Protestwache vor der US-Botschaft in Berlin! +++ No War On Cuba! Protestwache vor der US-Botschaft in Berlin! - No War On Cuba! +++