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»Stuttgart 21«-Urteil: DB beantragt Berufung

Stuttgart. Die Deutschen Bahn (DB) hat im Verfahren um milliardenschwere Mehrausgaben für das Bahnhofsprojekt »Stuttgart 21« Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragt. Das teilte die Bahn am Freitag mit. Der Konzern war mit mehreren Klagen gescheitert, welche die Projektpartner – das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart sowie den Flughafen Stuttgart – zwingen sollten, sich an den Mehrkosten zu beteiligen.(dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.10.2024, Seite 5, Inland

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  • Reinhard Hopp aus Berlin 26. Okt. 2024 um 19:37 Uhr
    Alleiniger Aktionär der DB AG ist der Bund und damit jeder Steuerzahler – ergo auch »die schwäbische Hausfrau« – an den exorbitanten Dauerdefiziten dieses Exzellenzunternehmens mit beteiligt.