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02.10.2024
Urteil gegen Inlandsgeheimdienst

»Gericht hat der Pressefreiheit Vorrang gegeben«

Sachsen: Verfassungsschutz muss Fragen zur Datenspeicherung beantworten. Ein Gespräch mit Aiko Kempen

Interview: Yaro Allisat
Was genau war Gegenstand Ihres Verfahrens gegen den sächsischen Inlandsgeheimdienst? Ich habe im April dieses Jahres das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz als Journalist gefragt, ob es stimmt, dass die Daten aller 1.324 Menschen, die letztes Jahr im Polizeikessel am »Tag X« des Lina E.-Verfahrens waren, nun in der bundesweiten Datenbank aller deutschen Verfassungsschutzbehörden gespeichert wurden, beziehungsweise von wie vielen dieser Menschen nun Daten in ...

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