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19.09.2024
AfD-Klage abgewiesen

Kein »Recht auf Vorsitz«

Karlsruhe: AfD scheitert mit Klage gegen Wahlen von Ausschussvorsitzenden im Bundestag. Gericht betont Geschäftsordnungsautonomie des Parlaments

Von Kristian Stemmler
Bei den Umfragen für die bevorstehenden Landtagswahlen in Brandenburg am Sonntag steht die AfD gut da, vor Gericht ist die Partei dagegen weniger erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Klagen der Partei abgewiesen, mit denen diese ihr vermeintliches Recht auf den Vorsitz von Bundestagsausschüssen durchsetzen wollte. Der Zweite Senat des Gerichts befand in dem am Mittwoch verkündeten Urteil, dass der Bundestag nicht verpflichtet ist, AfD-Abgeordnete zu Vo...

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