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Aus: Ausgabe vom 12.09.2024, Seite 5 / Inland
Wohnungspolitik

Auf fremdem Sofa

Tag der wohnungslosen Menschen: Hilfsverband mobilisiert bundesweit Öffentlichkeit. Grüne fordert Wohnraumquoten für Betroffene
Von Oliver Rast
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Rettungsschirm und Dach über dem Kopf: Hunderttausende hierzulande haben das nicht (Berlin, 11.9.2024)

Es ist provisorisch, es ist temporär. Mal eine Pritsche hier, mal ein Sofa dort. Wohnungslose haben keinen selbst angemieteten, privaten Wohnraum, keine Bude mit eigenem Schlüssel, keine Bleibe, wo man zu jeder Tag- und Nachtzeit einkehren kann, wie man will. Eine Notsituation immer am Rand der Obdachlosigkeit.

Zum jährlichen »Tag der wohnungslosen Menschen« mobilisierte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) am Mittwoch bundesweit Öffentlichkeit und Betroffene. In der BRD sind rund 600.000 Personen wohnungslos, fast jeder Fünfte ist unter 25 Jahre alt. Das Bundeskabinett hatte im Frühjahr einen »nationalen Aktionsplan« aufgesetzt, Wohnungslosigkeit zu bekämpfen. Bis 2030. Ein hehres Ziel, mehr nicht.

Beispiel Berlin. Aktuell sind nach Angaben des Berliner Senats knapp 45.000 Leute in kommunalen, kirchlichen oder privaten Wohnheimen untergebracht. Vor zwei Jahren waren es 17.000, berichtete RBB am Dienstag. »Hinzu kommen noch Menschen, die in Notunterkünften oder bei Verwandten und Freunden unterkommen.« Das heißt, die »Dunkelziffer« dürfte deutlich höher sein. Auch im kleinsten Stadtstaat Bremen. Die örtliche Sozialbehörde geht von zirka 600 Wohnungslosen aus. Das entspricht gleichfalls nur der Anzahl an Unterbringungsmöglichkeiten. Die Wohnungslosenhilfe der Inneren Mission schätzt etwa 1.000 Menschen, die in Bremen und Bremerhaven wohnungslos sind, berichtete gleichentags das Regionalmagazin »Buten un Binnen« von Radio Bremen.

Was fordert die BAG W? Vielerlei. Zunächst Prävention. Es braucht ein Bundesnetz von Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Wohnungsverlust darf nicht nur verwaltet werden. Denn die beste Hilfe ist, Wohnraum erst gar nicht zu verlieren. Menschen ohne eigene Wände sind physisch und psychisch oft angeschlagen, sie benötigen einen regelhaften Zugang zum Gesundheitssystem. Humane Mindeststandards in Gemeinschaftsunterkünften müssten garantiert sein. Privatsphäre und Selbstbestimmung inklusive, etwa durch abgeschlossene Wohneinheiten. Ferner sollen Beratungsangebote niedrigschwellig sein.

Zum »nationalen Aktionsplan«: Dessen Leitlinien, vor allem der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum und eine bundesweit bessere Präventionsarbeit, seien durch die Bundesregierung »in konkrete zielführende Maßnahmen zu überführen«, fordern BAG W und Bündnispartner wie der Deutsche Mieterbund (DMB). Maßnahmen »mit klarem Zeithorizont und messbaren Ergebnissen«. Dazu würden ausreichende finanzielle Ressourcen sowie die verbindliche ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene benötigt.

Ein paar Ideen haben auch Caren Lay (Die Linke) und Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen). Miet- und Energieschulden seien die häufigste Ursache für Wohnungsverlust, so die wohnungs- und mietenpolitische Sprecherin ihrer Bundestagsgruppe, Lay, am Mittwoch gegenüber jW. Die Konsequenz? Bundesweiten Mietendeckel einführen. Endlich! Und klar, eine stärkere Förderung von sozialem und gemeinnützigem Wohnungsbau, »um das Wohnen dauerhaft bezahlbar zu machen«.

Leerstand ginge gar nicht, schon gar nicht in Ballungszentren, betonte Schmidberger gleichentags auf jW-Anfrage. Die Sprecherin für Wohnen und Mieten ihrer »grünen« Berliner Abgeordnetenhausfraktion weiter: »Es müssen private Vermieter in die Pflicht genommen werden, Wohnraum für Wohnungslose zur Verfügung zu stellen.« Durch ein Wohnungswirtschaftsgesetz müssten feste Quoten für Sozialwohnungen auch ohne Förderung eingeführt werden, die dann gleichfalls für Wohnungslose gewissermaßen reserviert seien.

Und nicht zuletzt bedeutet der Verlust der Bude, der Bleibe »den Ausschluss aus allen Lebensbereichen«, weiß die BAG W. Kurzum, leistbarer Wohnraum ist Schutzraum.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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