Zum Inhalt der Seite
07.10.2004

Reparatur geplant

Zuwanderungsgesetz muß schon vor Inkrafttreten korrigiert werden. Bundesregierung will dabei gleich noch Abschiebepraxis verschärfen und Asylbewerber mit Arbeitsverbot belegen

Von Ulla Jelpke
Der Bundestag als Gesetzgeber stellt sich ein schlechtes Zeugnis aus, wenn ein Gesetz korrigiert werden muß, noch ehe es in Kraft tritt. Genau das passiert aber zur Zeit beim Zuwanderungsgesetz, das ab 1. Januar 2005 gelten wird. Dieses Gesetz schafft entgegen seinem Titel kaum Einwanderungsmöglichkeiten nach Deutschland, sondern ist auf Abwehr und Abschottung ausgerichtet und daher bei Kirchen, Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen auf Ablehnung gestoßen. ...

Artikel-Länge: 4333 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90