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02.10.2004

Fassadenwehrpflicht

Änderungen im Wehrgesetz führen zu immer weniger Einberufungen bei der Bundeswehr. Weltweit einsatzbereite Truppe braucht mehr Freiwillige und Berufssoldaten

Von Frank Brendle
Etliche Wehrpflichtige dürfen jetzt aufatmen: Die Änderungen im Wehrpflicht- und Zivildienstgesetz, die seit dem 1. Oktober in Kraft sind, sehen eine ganze Reihe von Wehrdienstausnahmen vor. Diejenigen, die Zivildienst leisten, müssen nur noch genausolange wie Grundwehrdienstleistende dienen, also neun Monate, der bisherige »Strafmonat« wird ihnen erlassen. Was für die direkt Betroffenen eine gute Nachricht ist, interpretieren antimilitaristische Organisationen ...

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