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14.08.2024
Beobachtung der AfD

»Behördliche Einschätzung zeigt kaum Wirkung«

Bayern: Inlandsgeheimdienst beobachtet AfD als »rechtsextremen Verdachtsfall«. Ein Gespräch mit Birgit Mair

Interview: Hendrik Pachinger
In seinem Urteil vom 1. Juli 2024 hat das Verwaltungsgericht München entschieden, dass der bayerische Inlandsgeheimdienst die AfD in Bayern als »rechtsextremen Verdachtsfall« führen und somit beobachten darf. Welchen Einfluss könnte die Entscheidung auf die mediale Präsenz der Partei haben? Es ist zu begrüßen, dass die AfD nun auch in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Diese Entscheidung wird vermutlich vor allem für Menschen relevant sein, die im öffentl...

Artikel-Länge: 3970 Zeichen

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