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31.07.2024
Wahlrechtsreform

Karlsruhe modifiziert Ampelwahlrecht

Rückkehr der Grundmandatsklausel: CSU und Linkspartei mit Urteil zufrieden. Regierung auch

Von Nico Popp
Mit dem vorgeblichen Ziel, eine »weitere Aufblähung« des Bundestages auf möglicherweise 800 Abgeordnete zu verhindern, hatte die Ampel nach mehrjähriger Debatte 2023 Änderungen am Bundestagswahlrecht beschlossen. Diese »Wahlrechtsreform« hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Teilen als verfassungswidrig verworfen. Insbesondere erklärten die Karlsruher Richter die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel bei gleichzeitigem Festhalten an der Fünfproze...

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