Zum Inhalt der Seite

Geldstrafen für Klimaschutzaktivisten

Berlin. Nach einer Farbattacke auf die Weltzeituhr auf dem Berliner Alexanderplatz sind vier Klimaschutzaktivisten vom Amtsgericht Tiergarten zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Mitglieder der »Letzten Generation« Bewährungsstrafen von sechs Monaten gefordert, für eine Beteiligte eine Haftstrafe von neun Monaten. Die Angeklagten seien zwar bereit, zur Durchsetzung ihrer Ziele Straftaten zu begehen. Aber die Taten fielen nicht in den Bereich schwerster Straftaten, begründete die Richterin das Urteil. Das Denkmal sei nach zwei Tagen wieder gereinigt gewesen. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 26.07.2024, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!