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17.07.2024
Gesundheitspolitik

Unter Aufsicht

Ärztliche Zwangsmaßnahmen: Bundesverfassungsgericht berät zu neuer Gesetzgebung

Von Kristian Stemmler
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich seit Dienstag mit einem eher speziellen, aber ethisch komplexen Thema. Es geht um ärztliche Zwangsmaßnahmen, etwa die Verabreichung von Medikamenten oder das Blutabnehmen gegen den Willen der Betroffenen. Bei betreuten Patienten mit psychischen Erkrankungen oder einer geistigen Behinderung sind diese als Ultima ratio erlaubt, dürfen aber nach geltender Rechtslage nur in einer Klinik durchgeführt werden, nicht in...

Artikel-Länge: 3453 Zeichen

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