11.07.2024
Neonazismus und Justiz
Nur dienstliche Gründe
Nach Urteil im »Knockout«-Prozess wird weiter gegen mehrere Polizisten ermittelt. Karlsruhe strebt Revision im Hauptverfahren an
Von Kristian Stemmler
Einmal mehr steht der Verdacht im Raum, dass es Querverbindungen zwischen der faschistischen Szene und der Polizei gibt. So dürfte die juristische Bearbeitung der Aktivitäten der neonazistischen Kampfsportgruppe »Knockout 51« noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Dass die Generalbundesanwaltschaft das Urteil gegen vier führende Mitglieder der in Thüringen aktiven Gruppierung vom Montag vergangener Woche nachverhandeln möchte, war bereits vor einer Woche bekanntgeword...
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