21.09.2004
Gorleben ist nicht Guantánamo
Amtsgericht Dannenberg: Polizei muß bei Einkesselung für Klos und Getränke sorgen
Von Reimar Paul
Bei Einkesselungen von Demonstranten unter freiem Himmel müssen die Beamten für »menschenwürdige und zumutbare Bedingungen« sorgen. Das hat jetzt das Amtsgericht Dannenberg entschieden. Anderenfalls sind die sogenannten Ingewahrsamnahmen »von Anfang an rechtswidrig« (Az 39 XIV 512/02 L).
In dem beispiellosen Verfahren wurde über die Klage eines Atomgegners entschieden, der im Rahmen von Anticastorprotesten im November 2002 bei klirrender Kälte gemeinsam mit rund...
Artikel-Länge: 2862 Zeichen


