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02.07.20241 Leserbrief
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CDU: Strafmündigkeit ab zwölf Jahren
Berlin. Die CDU fordert eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Die Strafmündigkeit müsse von 14 auf zwölf Jahre abgesenkt werden, und Täter ab 18 Jahren sollten grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden: Auf diese Forderungen habe sich die CDU-Bundesspitze in einer Klausurtagung verständigt, sagte der brandenburgische CDU-Landeschef Jan Redmann am Montag in Berlin. Die oftmals jugendlichen Täter müssten »klar die Botschaft kriegen, dass Konsequenz und Strenge auch in Deutschland gelten«. (AFP/jW)
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Reinhard Hopp aus Berlin 2. Juli 2024 um 10:23 UhrEine tolle »christliche« Idee; zeugt von enormer pädagogischer Kompetenz und immensem psychologischem Tiefgang. Den so im Namen der CDU verurteilten Frühstraftätern gebührt jedoch auch die Chance der staatsbürgerlichen Läuterung und Wiedereingliederung in die Kaserne unserer freiheitlich-demokratischen Grund(un)ordnung. So könnten sie beispielsweise einer Gefängnisstrafe entgehen, wenn sie sich für die Dauer derselben freiwillig als kriegstüchtige Kindersoldaten in den bewaffneten Friedensdienst zur Verteidigung unserer westlichen Werte stellen lassen. Also bitte die Gesetzesvorlage noch mal »christlich« überarbeiten!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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