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18.09.2004 / Titel / Seite 1

Modrow-Gesetz gültig

Bundesgerichtshof: Grundstücksverkäufe nach DDR-Bestimmungen nicht sittenwidrig

Der günstige Kauf ostdeutscher Grundstücke nach dem sogenannten Modrow-Gesetz in den 90er Jahren ist rechtens gewesen. Die Käufer müssen keine Nachzahlungen befürchten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Freitag in einem Pilotverfahren eine Klage der Stadt Dresden rechtskräftig ab und entschied, daß die Verträge wirksam sind. Die sächsische Landeshauptstadt hatte im nachhinein einen Grundstücksverkauf für sittenwidrig erklären lassen und einen deutlich...

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