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Eilanträge gegen Waffenexporte unzulässig

Berlin. Mehrere Palästinenser aus dem Gazastreifen sind mit dem Versuch gescheitert, der Bundesregierung im Eilverfahren Waffenlieferungen an Israel verbieten zu lassen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Anträge in drei Verfahren nach Angaben vom Dienstag als unzulässig zurück. Noch lasse sich nicht absehen, welche Entscheidungen der Regierung überhaupt bevorstünden, erklärte es. Nach der Entscheidung teilte Alexander Schwarz vom European Center for Constitutional and Human Rights e. V. mit, Rechtsmittel dagegen würden geprüft. Ahmed Abed, Rechtsanwalt und Teil des Anwaltskollektivs, teilte dazu mit: »Die Bundesregierung hält alle Informationen über bereits genehmigte, aber noch nicht ausgelieferte Kriegswaffen geheim. (...) Die Bundesregierung hat jedoch die Pflicht, alle Maßnahmen zu ergreifen, um den seit acht Monaten andauernden Völkermord in Gaza zu beenden.« (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.06.2024, Seite 1, Inland

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