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Aus: Ausgabe vom 04.05.2024, Seite 8 / Abgeschrieben

Internationaler Strafgerichtshof beklagt Einschüchterungsversuche

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Lässt sich nicht reinreden: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag

Der Internationale Strafgerichtshof beklagte am Freitag mit einer über X verbreiteten Erklärung Einschüchterungsversuche. Hintergrund sind offenbar Äußerungen israelischer Politiker angesichts möglicher Haftbefehle gegen hochrangige israelische Militärs, Beamte und Politiker wegen des Verdachts auf Völkerrechtsverstöße im Gazakrieg:

Die Staatsanwaltschaft ist sich bewusst, dass ein erhebliches öffentliches Interesse an ihren Ermittlungen besteht, und sie begrüßt Kommentare, die Mitteilung von Bedenken und die Beteiligung an ihren Aktivitäten von staatlichen und gewählten Vertretern, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftlern und Aktivisten.

Die Anklagebehörde ist bestrebt, mit allen Beteiligten konstruktiv zusammenzuarbeiten, wenn ein solcher Dialog mit ihrem Mandat nach dem Römischen Statut, unabhängig und unparteiisch zu handeln, vereinbar ist: Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit werden jedoch untergraben, wenn Einzelpersonen damit drohen, sich gegen das Amt oder gegen Personen des Gerichtshofs zu wenden, sollte das Amt in Erfüllung seines Mandats Entscheidungen über Untersuchungen oder Fälle treffen, die in seine Zuständigkeit fallen. Solche Drohungen können, auch wenn sie nicht befolgt werden, einen Verstoß gegen die Rechtspflege gemäß Art. 70 des Römischen Statuts darstellen.

Diese Bestimmung verbietet ausdrücklich sowohl »Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Bediensteten des Gerichtshofs wegen der von diesem oder einem anderen Bediensteten geleisteten Dienste« als auch »die Androhung, Einschüchterung oder korrupte Beeinflussung eines Bediensteten des Gerichtshofs mit dem Ziel, den Bediensteten zu zwingen oder zu veranlassen, seinen Dienst nicht oder nicht ordnungsgemäß zu verrichten«. Das Amt besteht darauf, dass alle Versuche, seine Beamten zu behindern, einzuschüchtern oder unangemessen zu beeinflussen, unverzüglich eingestellt werden.

Die kurdische Nachrichtenagentur ANF meldete am Freitag den Tod des prominenten türkischen Journalisten Celal Başlangıç im deutschen Exil:

Celal Başlangıç ist tot. Er starb in der Nacht zum Freitag im Alter von 68 Jahren an den Folgen einer Krebserkrankung im Universitätsklinikum Köln, wie seine Angehörigen bestätigten. (…)

1989 sorgte Başlangıç für ein Fanal, als er aufdeckte, dass in einem Dorf bei Cizre in der kurdischen Provinz Şırnak mehrere Bewohner von türkischen Soldaten zum Essen ihrer Exkremente gezwungen worden waren. (…) Sein Beharren darauf, dass die Öffentlichkeit von der Realität des Krieges in Kurdistan erfuhr, ebnete den Weg für die Bestrafung der Verantwortlichen. (…)

1995 war Celal Başlangıç einer der Mitbegründer der Zeitung Evrensel und ein Jahr später baute er das Blatt Radikal mit auf. (…) 2019 wurde Başlangıç wegen des Vorwurfs der »Terrorpropaganda« zu fünfzehn Monaten Haft verurteilt, weil er sich als »symbolischer Chefredakteur« im Rahmen der Kampagne »Bereitschaftsjournalismus« mit der im Oktober 2016 per Notstandsdekret verbotenen prokurdischen Tageszeitung Özgür Gündem solidarisiert hatte. Zu dem Zeitpunkt lebte der Journalist bereits in Köln. Dort hatte er seit 2017 die Exilsender Artı TV und die Webzeitung Artı Gerçek aufgebaut (…). 2021 wurde bekannt, dass Celal Başlangıçs Name auf einer »Hinrichtungsliste« mit mehr als fünfzig Erdoğan-Gegnern stand.

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