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Aus: Ausgabe vom 26.04.2024, Seite 2 / Inland
Flüssigerdgas-Terminal auf Rügen

Kammer bestätigt Pipelinebau

Bundesverwaltungsgericht lehnt Klage gegen LNG-Leitung auf Insel Rügen ab
Von Wolfgang Pomrehn
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag die Klagen zweier Umweltverbände gegen die Infrastruktur für Anlandung und Weitertransport von Flüssigerdgas (LNG) vor und auf der Ostseeinsel Rügen abgewiesen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund (Nabu) hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund für die Errichtung und den Betrieb des ersten seeseitigen Abschnitts der LNG-Anbindungsleitung zwischen dem Hafen von Mukran bei Sassnitz und Lubmin bei Greifswald auf dem Festland geklagt.

Mit dieser auf dem Seegrund verlegten, 50 Kilometer langen Pipeline sollen zwei schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten im Hafen von Mukran an das bestehende Gasfernleitungsnetz angebunden werden. Bei Lubmin enden auch die teilweise zerstörten Nord-Stream-Pipelines. Der Bau der Anbindungs-Pipeline wurde bereits im Januar abgeschlossen, heißt es beim Betreiber Gascade.

Die Rohre mit einem Durchmesser von 1,2 Metern wurden am Grund der flachen Küstengewässer vergraben und liegen jetzt einen halben bis 2,5 Meter unter dem Meeresboden. Der Greifswalder Bodden, durch den die Pipeline mit ihren umfangreichen Erdarbeiten gelegt wurde, ist ein wichtiger Laichgrund für den Hering in der Region. Dessen Bestände sind bereits durch den Klimawandel und Überfischung zusammengebrochen, so dass es ein fast vollständiges Fangverbot gibt.

Das Gericht befand dennoch, dass es keiner Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau bedurfte. Wegen einer Ausnahmeregelung im sogenannten LNG-Beschleunigungsgesetz sei diese entbehrlich. Das Vorhaben diene der Bewältigung einer Gasversorgungskrise, wie es in einer Erklärung des Leipziger Gerichts heißt.

Nabu und DUH bezweifeln letzteres nach wie vor und verweisen auf die auch im vergangenen Winter wohlgefüllten deutschen Gasspeicher. Wertvolle Riffe seien unwiederbringlich zerstört und langfristig Auswirkungen nicht einmal untersucht worden. Die beiden Organisationen prüfen nun weitere Schritte. DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner nannte die Entscheidung des Gerichts eine Niederlage für Meeres- und Klimaschutz. Sie sei für seinen Verband aber ein Ansporn, »in weiteren Verfahren jetzt erst recht gegen das unnötige LNG-Terminal Rügen vorzugehen«.

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