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25.08.2004

»Menschenrechtsorganisation« warnt vor PKK

BGH prüft, ob Kader des kurdischen KONGRA-GEL Mitglieder einer »kriminellen Vereinigung« sind

Von Nick Brauns
In einem Schreiben an den Bundesgerichtshof hat der Generalsekretär der »Gesellschaft für bedrohte Völker«, Tilman Zülch davor gewarnt, das Verbot der kurdischen PKK in Deutschland aufzuheben. Der Bundesgerichtshof hatte angekündigt, bis zum 21. Oktober zu überprüfen, ob die Führungskader des aus der PKK hervorgegangenen Demokratischen Kurdenkongresses KONGRA-GEL weiterhin nach Paragraph 129 StGB als Mitglieder einer »kriminellen Vereinigung« verfolgt werden können....

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