4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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23.08.2004 / Ansichten / Seite 3

Minijobs bei Wohlfahrtsverbänden: Ersatz für tarifliche Arbeitsplätze?

jW sprach mit Christian Godau. Er ist Mitglied des Betriebsrates bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schleswig-Holstein gGmbH und Betriebsratsvorsitzender der AWO Pflege Schleswig-Holstein gGmbH

Wolfgang Pomrehn

F: Die Wohlfahrtsverbände versprechen sich vom »Hartz-IV«-Gesetz offensichtlich jede Menge Billigarbeitskräfte. Auch die AWO im Norden?

Ja. Die AWO hat angekündigt, bundesweit 2 500 Stellen in diesem Bereich anzubieten. Der Presse ist zu entnehmen, daß die hiesige AWO alleine 500 solcher Jobs schaffen will. Die Betroffenen sollen dann von der AWO über das Arbeitslosengeld II hinaus eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ein bis zwei Euro pro Stunde bekommen.

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