4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 28.02.2024, Seite 3 / Schwerpunkt
Free Assange!

Berlin hat weiter »keine Zweifel«

Anderes Verständnis von Pressefreiheit im Fall Assange wird »zur Sprache« gebracht
Von Anja Larsson
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So hat man Assange lange nicht mehr gesehen: Der Journalist bei einer Konferenz in London am 26. Juli 2010

Durch eine fraktionsübergreifende Erklärung vom Juli 2022 ist die Bundesregierung dazu aufgerufen, sich mit Nachdruck für die Beendigung der Verfolgung des Journalisten und Wikileaks-Gründers Julian Assange einzusetzen. Am Freitag kontaktierte junge Welt das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft in London, um zu erfragen, ob sie den Anhörungsprozess an den Tagen zuvor in irgendeiner Form begleitet hatten. In seiner Antwort verwies das Auswärtige Amt (AA) auf das Transkript der Bundespressekonferenz vom vergangenen Mittwoch.

Während der Konferenz bestätigte das AA, dass die Bundesregierung, Außenministerin Annalena Baerbock und die Menschenrechtsbeauftragte Luise Amtsberg – ebenfalls von Bündnis 90/Die Grünen – den Fall genau verfolgten. Außenamtssprecherin Kathrin Deschauer verwies zunächst auf einen Post bei X von Amtsberg mit der Ansage: »Das können Sie vielleicht noch einmal nachlesen.« Die Menschenrechtsbeauftragte hatte dort geschrieben, dass der Fall Julian Assange »zu Recht hohe mediale und politische Aufmerksamkeit« erhalte – »auch von uns. Wir haben ein anderes Rechtsverständnis als die USA, was die Bedeutung der Pressefreiheit in diesem konkreten Fall angeht.« Man bringe das auch gegenüber den USA und Großbritannien zur Sprache.

Deschauer gab dann doch noch einen Kommentar im Namen des AA ab. Bundesregierung und Außenministerin hätten »keine Zweifel an einem im Vereinigten Königreich jetzt laufenden rechtsstaatlichen Verfahren« und im Moment keinen Anlass, »diesen Zweifel zu äußern«. »Aus gutem Grunde wären entsprechende Handlungen in unserem Rechtssystem nicht strafbewehrt.« Diese Haltung habe sich nicht geändert, und die Außenministerin vertrete sie »klar, auch in entsprechenden Austauschen mit ihren britischen und amerikanischen Kollegen«. Bei der Prozessbeobachtung sei die Bundesregierung »über einen Kollegen der deutschen Botschaft vertreten.«

Außenministerin Baerbock hatte sich insbesondere im Wahlkampf 2021 für Assanges sofortige Freilassung eingesetzt. Sie führte dafür »schwerwiegende Verstöße« an, die »gegen grundlegende Freiheitsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention« verstoßen.

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