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08.02.2024
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AfD scheitert mit Antrag gegen VS-Bericht
Berlin. Das Bundesinnenministerium (BMI) muss seine Aussagen über den Anteil »rechtsextremistischer« Mitglieder der AfD im Verfassungsschutzbericht 2022 vorerst nicht ändern. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz sei das Ministerium berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die »freiheitliche demokratische Grundordnung« zu informieren, soweit »hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorlägen«, hieß es. Laut Bericht hat die Partei »gegenwärtig schätzungsweise ein extremistisches Personenpotential von 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder«. Die Partei wollte dem BMI diese Aussage im Eilverfahren vorläufig untersagen. Die AfD habe Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. (dpa/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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