31.07.2004
Zumutung im Kasernenhofton
jW dokumentiert Standardschreiben eines Berliner Sozialamtes, mit dem Antragsteller auf ihre Pflichten hingewiesen werden
Sehr geehrter Herr ...,
jeder HiIfesuchende muß gemäß §18 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) seine Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen einsetzen. Der Träger der Sozialhilfe soll unter anderem auch darauf hinwirken, daß sich der Hilfesuchende um Arbeit bemüht.
Die erforderlichen Bemühungen um Arbeit erschöpfen sich nicht in der bloßen Meldung beim Arbeitsamt. Darüber hinausgehend werden nach ständ...
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