31.07.2004
Gebührenpflichtige Demokratie
Grundgesetz in Hessen ausgehebelt: Anmelder von Demonstrationen sollen zahlen
Von Niels Holger Schmidt
Die Binsenweisheit, daß man sich eine eigene Meinung leisten können muß, bekommt in Hessen eine ganz wörtliche Bedeutung. Dort werden für Demo-Anmelder neuerdings oft Gebühren fällig. »Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln«, heißt es in Artikel 8 des Grundgesetzes.
Wenn es nach Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) geht, müßte bald ein Zusatz auf die Gebührensatzung des jeweiligen Bundes...
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