24.07.2004
Scheingefechte
Debatte über Managergehälter. Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Mannesmann-Urteil ein
Nach den Freisprüchen im Mannesmann-Prozeß hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Revision gegen das Urteil eingelegt. Das teilte Sprecherin Simone Kämpfer mit. Sobald das schriftliche Urteil eingegangen sei, beginne eine einmonatige Frist, innerhalb derer die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe begründet werden müsse.
Justizministerin Brigitte Zypries plädierte am Freitag für mehr Transparenz und die Offenlegung der Bezüge von Vorständen von Aktiengesell...
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