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10.07.2004

Ein Freibrief

12. Juli 1994: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Auslandseinsätze der Bundeswehr

Von Norman Paech
Die Bundesrepublik war 1949 ohne eine Armee in die Welt gesetzt worden – ein Unikum von kurzer Dauer. Als die alten Kräfte schon bald wieder erstarkten, ergänzte man 1956 das Grundgesetz, um die neue Bundeswehr in das westdeutsche Staatsgefüge einzuordnen und sie danach in die NATO eingliedern zu können. Allerdings war dies mit der strikten Beschränkung auf die Verteidigung der territorialen Grenzen des NATO-Bündnisses verbunden. Daß NATO und Bundesregierung scho...

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