Zum Inhalt der Seite
08.07.2004

Strafrenten verfassungswidrig

Karlsruhe kippt Rentenberechnung für sogenannte »systemnahe« DDR-Bedienstete und NVA-Angehörige

Die Rentenberechnung für ehemalige DDR-Staatsdiener muß zumindest teilweise nachgebessert werden. Das Bundesverfassungsgericht gab am Mittwoch zwei Entscheidungen vom 22. und 23. Juni bekannt. Einerseits billigten die Karlruher Richter die Kürzung der Altersrente für Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) auf das Durchschnittseinkommen. Andererseits beanstandeten sie die Senkung der Altersbezüge auch für Ministerialangestellte und Armeeangehörig...

Artikel-Länge: 2567 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90