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13.10.20231 Leserbrief
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»Mister Cum-ex« rechtskräftig verurteilt
Karlsruhe. Cum-ex-Steuerbetrüger Hanno Berger ist rechtskräftig verurteilt. Eine Revision gegen eine achtjährige Haftstrafe des Landgerichts Bonn sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der 72jährige Anwalt gilt als Architekt des Betrugs, bei dem Steuern erstattet wurden, die gar nicht gezahlt worden waren. Berger musste nach dem Bonner Urteil zudem rund 14 Millionen Euro Strafe zahlen. Durch Cum-ex-Deals wurde der deutsche Fiskus um einen zweistelligen Milliardenbetrag gebracht. (dpa/jW)
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Reinhard Hopp aus Berlin 12. Okt. 2023 um 20:49 UhrDieser unvorsichtige Berger! Hätte er sich doch bloß an nichts mehr erinnern können und all sein Wissen hinterm Berg gehalten, dann hätte er bei den nächsten Bundestagswahlen vielleicht sogar für das Kanzleramt kandidieren können.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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