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29.06.2004

Lauschangriff – neue Variante

Bundesregierung plant Neuregelung des verfassungswidrigen großen Abhörens in der Privatsphäre

Von Ulla Jelpke
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am 3. März dieses Jahres den großen Lauschangriff weitestgehend für verfassungswidrig erklärt. Renommierte Staatsrechtler wie der Frankfurter Professor Erhard Denninger bezeichneten dieses Urteil als »eine der großen Entscheidungen« aus Karlsruhe. Eine völlige Neudefinition der Privatsphäre der Bürger und ihrer Selbstbestimmung sei die Konsequenz. Mit »Privatraum«, so Denninger auf einer Tagung der ...

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