26.06.2004
Lieber Knast als Residenzpflicht akzeptieren
In Gotha kämpft ein palästinensischer Flüchtling für sein Recht auf Bewegungsfreiheit
Von Birgit Gärtner
Viermal geriet Ahmed Sameer in den vergangenen zwei Jahren in Polizeikontrollen; jedes Mal hatte der palästinensische Flüchtling den ihm zugewiesen Landkreis Gotha unbefugt verlassen. Als Flüchtling unterliegt er der sogenannten Residenzpflicht und darf nicht ohne behördliche Genehmigung verreisen. In dem darauffolgenden Gerichtsverfahren wurde er zu 476 Euro Geldstrafe oder 90 Tagen Haft verurteilt. Dagegen legte er Widerspruch ein. In einer Anhörung vor dem Amtsge...
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