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11.09.2023
Arbeitskunde

In gegenseitigem Einvernehmen: Das Arbeitszeugnis

Von Marc Hieronimus
Personaler sind verpflichtet, nach Ende des Arbeitsverhältnisses ein wohlwollendes Arbeitszeugnis zu schreiben, auch wenn der Weggang keinen Verlust darstellt oder dem Betreffenden gar gekündigt wurde. Nun könnte der Chef sich sagen, »Hauptsache, die Schlafmütze ist weg« – und ihr ein vorteilhaftes Zeugnis ausstellen, damit sie vielleicht in der nächsten Klitsche mehr Erfolg hat. Aber irgendwie will er dem Schluffi eins reinwürgen und auch die Klassengenossen vor ih...

Artikel-Länge: 1993 Zeichen

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