14.06.2004
Armut lebenslänglich
Gerichtsentscheid: Arbeitslosenhilfe erst nach Verkauf und Verbrauch der Lebensversicherung
Das Berliner Landessozialgericht hat einer 54jährigen Langzeitarbeitslosen den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe verwehrt, solange sie ihre Lebensversicherung nicht verkauft. Das Urteil gegen die seit 2001 arbeitslose Berlinerin fiel am vergangenen Freitag und verweist in der Begründung auf das »Sozialreform«gesetz Hartz I. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wurde die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
Der Rechtsstreit betrifft alle Langzeitarb...
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