03.08.2023
Aus Leserbriefen an die Redaktion
Ferienausbeutung Zu jW vom 27.7.: »14 Euro tun not« Ein relativ unwesentlicher, aber trotzdem interessanter Aspekt, welcher vielfach im Diskurs über den Mindestlohn wenig Beachtung findet, ist der Ferienjob. Schülerinnen und Schüler, die unter 18 Jahren sind, haben keinen Anspruch auf jene Lohnuntergrenze. Das nutzen oftmals sogenannte Arbeitgeber zum Nachteil der Taschengeldaufbessernden aus. Warum wird im selben Betrieb der kellnernden Studentin Mindestlohn gezahl...
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