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10.06.2004

Schlappe für Kaufhof

Bundesverfassungsgericht wies Klage gegen das Ladenschlußgesetz ab. Hintertür offengelassen

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Mittwoch in einem mit Spannung erwarteten Urteil die geltenden Regelungen des Ladenschlußgesetzes für verfassungskonform erklärt und wies damit eine Klage der Kaufhof AG zurück, die sich gegen das generelle Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen und gegen die Beschränkung der Öffnung an Samstagen auf 20 Uhr wandte. Das generelle Verbot der Sonntagsöffnung sei gerechtfertigt, weil Sonn- und Feiertage als »...

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