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Büro-Streit: Schröder legt Berufung ein

Berlin/Hannover. Der Streit um das Büro von Exbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) im Bundestag wird die Justiz weiter beschäftigen. Der 79jährige hat Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin eingelegt. Nun wird sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Fall befassen. Wann dies sein wird, sei aber noch nicht absehbar, sagte eine Sprecherin am Dienstag. Das Verwaltungsgericht hatte Anfang Mai Schröders Klage gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zurückgewiesen, in dessen Folge das Büro stillgelegt wurde. Diesem Urteil zufolge hat Schröder, der 2022 wegen seiner Verbindungen nach Russland zum Ziel einer Kampagne wurde, keinen Anspruch auf Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von Aufgaben aus dem früheren Amt, auch wenn das seit mehr als 50 Jahren »gängige Staatspraxis« sei. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.07.2023, Seite 4, Inland

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