Zum Inhalt der Seite

Gericht verbietet Warnstreiks in Süßwarenindustrie

Hamburg. Das Arbeitsgericht Hamburg hat angekündigte Streiks in der Süßwarenindustrie in neun Tarifregionen verboten. Einem Antrag des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sei stattgegeben worden, teilte das Gericht am Samstag gegenüber dpa mit. In den betroffenen Regionen seien die tarifvertraglichen Kündigungsfristen noch nicht abgelaufen. Ein Sprecher der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) kündigte Berufung an. Das Landesarbeitsgericht werde vermutlich bis Donnerstag kommender Woche eine Entscheidung treffen, sagte der Präsident des Arbeitsgerichts, Esko Horn. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 12.06.2023, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!